Service
Alle wichtigen Informationen gesammelt


Sie sind neu bei uns und wünschen einen unverbindlichen Beratungstermin?

Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf – online oder telefonisch.

Für eine Behandlung in unserer Praxis ist keine Überweisung erforderlich!

Falls Ihr Hauszahnarzt bereits Röntgenaufnahmen angefertigt hat, bringen Sie diese nach Möglichkeit bitte mit.

Wenn Sie sich auf den Besuch in unserer Praxis schon vorbereiten möchten, können Sie sich unseren Anamnesebogen herunterladen und bereits im Vorfeld ausfüllen. Wir bitten Sie, die Fragen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand gewissenhaft zu beantworten.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Alles Wissenswerte über den weiteren Ablauf erfahren Sie im Bereich »Behandlungsmethoden«.

Behandlungsmethoden

Ihr Weg zu uns

Dr. Jürgen Werner
Wachbacher Str. 58
97980 Bad Mergentheim


T: +49 7931 7048
F: +49 7931 4819 75
E: info@kfo-mgh.de


Parkmöglichkeiten vor dem Haus vorhanden

Sprechzeiten

Montag
08:00 — 12:00 Uhr
13.00 — 17:30 Uhr

Dienstag
08:00 — 12:00 Uhr
13.00 — 17:30 Uhr

Mittwoch
08:00 — 12:00 Uhr
(nur nach Vereinbarung)
13.00 — 17:30 Uhr

Donnerstag
08:00 — 12:00 Uhr
13.00 — 17:30 Uhr

Freitag
08:00 — 12:00 Uhr
13.00 — 17:30 Uhr
(nur nach Vereinbarung)

Was tun im Notfall?

In den ersten Tagen nach dem Einsetzen einer neuen Zahnspange oder eines neuen Bogens entsteht ein Druckgefühl an den Zähnen. Wie schmerzhaft das empfunden wird, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir empfehlen für diese Zeit weiche Nahrungsmittel. Das Druckgefühl vergeht in der Regel nach 3-5 Tagen. Bei Bedarf hilft auch ein leichtes Schmerzmittel. Falls starke Schmerzen über einen längeren Zeitraum anhalten sollten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

In den ersten Tagen kann es bei einer neuen festsitzenden Zahnspange zu Schleimhautreizungen kommen. Die Zahnspange wird im Mundraum zunächst als Fremdkörper empfunden und kann daher Schleimhäute und Zunge irritieren.

Weiter kann es vorkommen, -nachdem sich die Zähne in die gewünschte Richtung bewegt haben-, dass der Bogen am letzten Bracket übersteht und in die Wange piekst.

Das Päckchen Schutzwachs, welches wir beim Eingliedern der Apparatur mitgegeben haben, kann vorübergehend helfen. Einfach ein Stück Wachs unter fließend warmem Wasser leicht aufweichen und das störende Bogenende oder Bracket durch leichtes Andrücken abdecken.

Manchmal ist es auch möglich störende Drähte vorsichtig (Verletzungsgefahr !) in eine angenehmere Lage zu drücken. Meist klingen die Beschwerden dann innerhalb kurzer Zeit ab. Spülungen mit einer milden Mundspüllösung (z. Bsp. Kamillosan) fördern die Abheilung zusätzlich.

Wenn keine Besserung eintreten sollte, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Eine Zahnfleischentzündung entsteht meist durch unzureichende Mundhygiene ! Trotz Zahnfleischbluten darf das Putzen nicht eingestellt werden ! Nur durch eine gründliche Entfernung der Zahnbeläge und leichtes Bürsten des Zahnfleisches klingt die Entzündung innerhalb von wenigen Tagen ab. Prophylaxemaßnahmen bei der festsitzenden Zahnspange

Hängt das Bracket noch sicher am Bogen, aber nicht mehr am Zahn, belassen Sie es so und melden Sie sich zeitnah in unserer Praxis, damit wir das Bracket schnellstmöglich wieder befestigen können, bevor der Zahn sich verschiebt bzw. zurückdreht.

Hat sich das Bracket vollständig gelöst, entfernen Sie es aus dem Mund, vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie bitte möglichst das Bracket mit !

Nach Möglichkeit sollte man versuchen, den Ring vorsichtig auf den Zahn zurück zu schieben.

Bitte vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin in der Praxis.

Um die Behandlungsdauer durch das Nichttragen der Gummizüge nicht unnötig zu verlängern, können Sie jederzeit (Öffnungszeiten der Praxis beachten !), auch ohne vorherige Terminvereinbarung, ein neues Päckchen Gummizüge abholen.

Wenn ein Teil der Kunststoffplatte nur geringfügig abgebrochen ist, die Spange aber keine Druckstellen verursacht, kann diese weiter getragen werden. Rufen Sie uns bitte an um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ist der Schaden so massiv, dass die Zahnspange wegen Schmerzen oder Verletzungsgefahr nicht mehr getragen werden kann, rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin.

Dies kann mal passieren. Um den bisher erreichten Behandlungsfortschritt nicht zu gefährden, vereinbaren Sie bitte rasch einen Termin in unserer Praxis.

Kostenübernahme

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen werden laut Gesetz von der gesetzlichen Krankenkasse nur übernommen wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen wird.


Gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen sind nur Patienten, bei denen zusätzlich zu einer kieferorthopädischen Behandlung noch eine chirurgische Kieferverlagerung notwendig ist. Bei solchen Patienten leistet die gesetzliche Krankenkasse auch noch ihren Beitrag wenn die Behandlung nach dem 18. Lebensjahr begonnen wird.


Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Bezahlt werden solche Leistungen, die in der gesetzlichen Gebührenordnung (BEMA) definiert sind. Was darüber hinausgeht, sogenannte „Außervertragliche Leistungen/AVL“, sind ausgeschlossen (siehe Außervertragliche Leistungen/AVL).


Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse gleich alles?

Bezahlt werden zunächst 80% der gesetzlich festgelegten Leistungen der quartalsweise vom Kieferorthopäden ausgestellten Rechnungen. 20% muss der Patient oder deren Erziehungsberechtigte zunächst selbst tragen. Hat eine Familie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung, reduziert sich der Eigenanteil auf 10% pro Kind.

Wichtig! Dieser Eigenanteil wird von der Krankenkasse nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, die der Kieferorthopäde attestieren muss, zurückbezahlt.


Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht?

Auch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht, wenn nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen, der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppierung (KIG), keine ausreichende Notwendigkeit gegeben ist. Diese Abgrenzung muss der behandelnde Kieferorthopäde bei seiner Behandlungsplanung treffen. Naturgemäß gibt es dabei eine Grauzone in der Bewertung, die die gesetzliche Krankenkasse auch durch Gutachter überprüfen lassen kann. Schließt der Gutachter oder der behandelnde Kieferorthopäde den Behandlungsfall aus, kann die Behandlung nur noch durch private Zahlung erfolgen. Hilfreich ist dabei der rechtzeitige Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.


Private Zusatzversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie etwas tun, um sich besser abzusichern. Ratsam ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die besonders bei jungen Patienten verhältnismäßig niedrige Prämien verlangt. Hiermit können Risiken abgefangen werden, auch in anderen Bereichen der Medizin. Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse zahlt, kann sich eine private Zusatzversicherung lohnen. Sie deckt Leistungen ab, die nicht in der gesetzlichen Gebührenordnung (BEMA) berücksichtigt oder bei dem Leistungsumfang zu niedrig bewertet sind.

Wichtig ist allerdings, dass der Abschluss der Versicherung mindestens neun Monate vor der Inanspruchnahme erfolgt (Wartezeit). Die Diagnose der Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung sollte erst nach dem Vertragsabschluss dokumentiert sein. Wichtig ist, dass in den Versicherungsbedingungen kein Passus enthalten ist, dass die private Zusatzversicherung erst nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zahlen muss.

Wann zahlt die private Krankenversicherung?

In der Regel gibt es bei Privatkassen keine Alterseinschränkung für kieferorthopädische Leistungen. Nur bei der sogenannten „Beihilfe“ für Beamte und der Krankenkasse für Postbeamte gilt die Alterseinschränkung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.


Was zahlt die private Krankenversicherung?

Die Bezahlung erfolgt nach der privaten Gebührenordnung (GOZ und GOÄ). Entsprechend den individuellen Versicherungsbedingungen zwischen Krankenkassen und Kunden wird der prozentuale Leistungsumfang festgelegt. Jährliche Höchstbeträge bestimmen, wie hoch die Leistungspflicht der Krankenkasse ist. Eine Einschränkung der Leistungspflicht bei nicht ausreichendem Umfang der Kiefer- und Zahnfehlstellung ist nicht gegeben.


Was zahlt die private Krankenversicherung nicht?

Bei Leistungen, die nicht in der privaten Gebührenordnung stehen, besteht keine Verpflichtung zur Kostenübernahme. Da im privaten Bereich die Gebührenordnung nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad Steigerungsstufen zulässt, sind entsprechende Begründungen des Kieferorthopäden notwendig, um die Zahlung sicherzustellen.


Versichertenkarte

Der Patient gibt in der Praxis seine Versichertenkarte ab. Die Abrechnung der Leistung erfolgt vom Kieferorthopäden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse.


Vorteil der Versichertenkarte

Als Patient müssen Sie lediglich einmal pro Quartal Ihre Karte in der Praxis vorlegen.


„Nachteil“ der Versichertenkarte

Laut Gesetz dürfen diese Leistungen nur ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein, was nicht mit optimal gleichzusetzen ist.


Materialien / Superelastische, sanft wirkende Drahtbögen bei der festen Zahnspange

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der festsitzenden Behandlungstechnik nur einfache Drahtbögen. Moderne Drahtbögen aus hochwertigen Legierungen mit einer hohen elastischen Verformbarkeit zählen nicht dazu. Die Körperwärme im Mund aktiviert die Rückstellkraft der superelastischen Bewegungsdrähte. Dadurch wird nur ein geringes Kraftniveau erreicht und das reduziert für Sie oder Ihr Kind die Nebenwirkungen im Hinblick auf Wurzelresorptionen und möglicher Schmerzen im Verlauf der Zahnbewegung. Diese Bögen müssen immer wieder entsprechend der individuellen Zahnformen und der Zahnbogenkonfigurationen für den Patienten angepasst werden.

Fazit: Sanfter, schmerzärmer und oft schneller zum Ziel durch die Anwendung modernster Materialien.
Festsitzende Zahnspangen


Spezielle kieferorthopädische Prophylaxe / Bracketumfeldversiegelung bei der festen Zahnspange

Die professionelle Zahnreinigung während der Behandlung mit der festsitzenden Zahnspange ist ein wichtiger Baustein der Prophylaxe und eine effektive Ergänzung der eigenen Mundpflege.

So wie der kariöse Befall der Zahnfissuren durch eine Zahnversiegelung durch Ihren Zahnarzt deutlich gemindert wurde, kann man auch die Zahnoberflächen um die Brackets herum (=Bracketumfeld) durch Versiegelung vor dauerhaften Verfärbungen und Zahnkaries schützen. Durch die erschwerte Reinigung dieser Bereiche ist diese Maßnahme sehr sinnvoll.


Materialien / Spezialbrackets (Auswahl)

→ Mini-Brackets (klein und unauffällig)
→ Kreamische Brackets (transparent)
→ Selbstligierende Brackets (reibungsarm und schonend)
Brackets


Zwischenuntersuchungen / Zwischenunterlagen

Gerade bei längeren Behandlungen von Jugendlichen mit mehreren, aufeinander folgenden Therapiephasen sollte besonders beim Übergang von der Therapie mit herausnehmbaren Apparaturen zur Therapie mit der festsitzenden Zahnspange eine Bestandsaufnahme erfolgen. Hier werden dann endgültige Entscheidungen getroffen über das weitere Vorgehen, damit ein gutes und stabiles Gesamtergebnis entsteht.

Ebenso ist es sinnvoll während der Behandlung mit der festen Zahnspange den Behandlungsstand zu überprüfen und ggf. die Behandlungstechnik anzupassen.

Ganz wichtig ist die Überprüfung der Knochen- und Zahnwurzelstrukturen um dauerhafte Schäden wie z. Bsp. Wurzelresorptionen (Verkürzung der Zahnwurzel) zu vermeiden.


Forsus-Federn / Sabbagh Universal Spring

Bei nicht ausreichendem oder ungünstigem Kieferwachstum, bei mangelnder Mitarbeit (Gummizüge!) des Patienten oder bei fortgeschrittenem Lebensalter mit nur noch geringem Kieferwachstum empfiehlt sich z. Bsp. der Einsatz der sogenannten Forsus-Feder oder der Sabbagh Universal Spring. Mit diesen Federn ist es oft noch möglich die Kieferlage zu korrigieren.

Ihre Wirkung ist stetig und sanft und von außen kaum sichtbar.

Diese Federn werden zusätzlich zur festen Zahnspange eingesetzt und bieten den Vorteil, dass sie keine aktive Mitarbeit (=Non Compliance) des Patienten erfordern.
Non-Compliance-geräte


Drahtretainer / Lingualretainer

Nach Entfernung der festen Zahnspange besteht eine erhöhte Gefahr dass sich Zähne im Schneidezahnbereich des Ober- und Unterkiefers mittelfristig wieder verschieben. Um Drehungen und Engstände dieser Zähne zu vermeiden, ist es sinnvoll, einen auf der Innenseite liegenden, nicht sichtbaren und kaum fühlbaren Draht zu kleben.

Dieser ist ein wesentlicher Garant für ein dauerhaftes, stabiles Behandlungsergebnis.
Stabilisierung des Behandlungsergebnisses / Retention und Haltephase

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Lassen sie sich beraten

Es ist nie verkehrt, »ob jung oder etwas älter«, ein für Sie völlig unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Wir gehen auf ihre Fragen ein und beraten Sie zu den Behandlungsmöglichkeiten, den Herangehensweisen und stellen Ihnen die für Sie oder Ihr Kind optimalste Lösung vor.

Die Möglichkeiten sind vielseitig!

Besuchen Sie uns in unserer Praxis in Bad Mergentheim, wir beraten Sie gerne und nehmen uns Zeit für Sie!

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